Geburtsbeurkundung
Allgemeine Informationen
Sofern Ihr Kind in einem Krankenhaus geboren wird, wird von dort eine Geburtsanzeige ausgestellt, in der anzugeben ist, wann und wo das Kind geboren wurde und wer seine Eltern sind.
Allerdings werden von Ihnen weitere Unterlagen benötigt zur Geburtsbeurkundung benötigt. Die Erfordernis zur Beibringung von Unterlagen hängt u.a. davon ab, ob die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt
- miteinander verheiratet sind
- nicht miteinander verheiratet sind
- oder ein Elternteil nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hat
- das Kind zu Hause geboren wurde.
Notwendige Unterlagen
Mit den nachstehend genannten Unterlagen und Erklärungen können die Urkunden für Ihr Kind ausgestellt werden:
Wenn Sie:
in der Bundesrepublik Deutschland geheiratet haben, ist Ihnen bei der Eheschließung eine Eheurkunde ausgestellt worden – dieses Dokument benötigen Sie jetzt. Sollten Sie dieses Dokument nicht zur Hand haben, melden Sie sich hier im Standesamt, hier erfahren Sie, wo Sie sich diese Urkunde neu ausstellen lassen können.im Ausland geheiratet haben, benötigen Sie Originalheiratsurkunde und eine deutsche Übersetzung dieser Urkunde (es sei denn, bei der Originalurkunde handelt es sich bereits um eine mehrsprachige internationale Urkunde). Es kann sein, dass in diesem Falle weitere Unterlagen erforderlich werden, bevor Urkunden für Ihr Baby ausgestellt werden können. Sie sollten sich deshalb möglichst früh mit dem Standesamt des Geburtsortes des Kindes in Verbindung setzen.
In anderen Fällen können für die Beurkundung der Geburt weitere Unterlagen erforderlich sein, z. B.:
- Eltern sind nicht miteinander verheiratet,
- Verschiedene Staatsangehörigkeiten der Eltern,
- Das Kind wurde zuhause geboren und eine Hebamme oder eine Ärztin hat diese Geburt bescheinigt.
Treffen einer oder mehrere dieser Fälle bei Ihnen zu, setzen Sie sich bitte persönlich oder fernmündlich mit dem Standesamt des Geburtsortes des Kindes in Verbindung, damit Sie besprechen können, welche Nachweise von Ihnen vorzulegen sind.
Die Gebühren sind bundeseinheitlich durch die Personenstandsverordnung geregelt.
Weitere Ausfertigungen, die gleichzeitig erstellt werden, kosten die halbe Gebühr.
Z. B. für die gleichzeitige Erstellung von drei Geburtsurkunden wären also
20,00 € zu entrichten.
Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z. B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung, Beantragung von Kindergeld.
Gebühren
Gebühr | Zahlungsweise | Betrag |
---|---|---|
Geburtsurkunde | 15,00 EUR |
Ansprechpartner
StandesamtBurgstraße 2
37139 Adelebsen
Frau Nörtemann
Raum 17, Erdgeschoss
Burgstraße 2
37139 Adelebsen
(05506) 89723
(05506) 89737
Frau Henrici
Raum 16, Erdgeschoss
Burgstraße 2
37139 Adelebsen
(05506) 89727
(05506) 89737
Herr Schneidewind
Raum Foyer, Erdgeschoss
Burgstraße 2
37139 Adelebsen
(05506) 89725
(05506) 89737