Erschließungsbeiträge
Allgemeine Informationen
Ermittlung und Festsetzung von Erschließungs- und Straßenausbaubeiträgen aufgrund der gesetzlichen und satzungsrechtlichen (s. auch Menüpunkt "Ortsrecht") Vorschriften. Die Beiträge sind von Grundstückseigentümern zu zahlen und dienen zur Finanzierung der Maßnahme. Fragen zur Ermittlung und Festsetzung können an Frau Henrici gerichtet werden.
Ansprechpartner
Fachdienst OrdnungBurgstraße 2
37139 Adelebsen
Frau Henrici
Raum 16, Erdgeschoss
Burgstraße 2
37139 Adelebsen
(05506) 89727
(05506) 89737